Schon lange ist er angekündigt. Der Führerschein wird ab November 2026 auf Smartphones verfügbar gemacht werden.
Laut einer Veröffentlichung der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) angekündigt, den digitalen Führerschein noch bis Ende November 2026 einzuführen.
Der Termin war bereits angekündigt, allerdings noch nicht verbindlich. Nach Angaben des ADAC hatte man mit einer Einführung im November gerechnet. Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes hatte bereits im Sommer erklärt, dass die digitale Variante des Führerscheins voraussichtlich im vierten Quartal 2026 verfügbar sein werde.
Noch ist allerdings offen, wie der digitale Führerschein künftig gespeichert und abgerufen werden soll. Die bisherige Plastikkarte bleibt erhalten. Die digitale Variante bietet lediglich eine zusätzliche Möglichkeit. Wer die App nicht nutzen möchte, muss also keine Einschränkungen befürchten und kann seinen bisherigen Führerschein weiterhin verwenden.
Die gesetzliche Grundlage dafür wurde bereits geschaffen. Im Mai wurde ein Gesetz verkündet, das vorsieht, dass Inhaber eines gültigen, seit dem 1. Januar 1999 ausgestellten Kartenführerscheins die digitale Variante beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen können. Voraussetzungen sind ein geeignetes Mobilgerät und eine elektronische Identifizierung.
Die Regelung greift allerdings erst, wenn die notwendige Technik bereitsteht. Wie die praktische Umsetzung aussehen wird, ist bislang noch nicht bekannt.
Möglicherweise wird der digitale Führerschein in die bereits bestehende i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes integriert. Seit November 2025 lässt sich dort die Zulassungsbescheinigung Teil I als digitaler Fahrzeugschein speichern und bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen. Denkbar wäre, diese App künftig auch für den digitalen Führerschein zu nutzen. Bestätigt ist das bislang allerdings nicht.
Für 2027 ist die Einführung der sogenannten EUDI-Wallet geplant, einer europäischen digitalen Brieftasche. Dort könnte künftig auch der digitale Führerschein verfügbar sein. Vorgesehen ist, neben dem digitalen Personalausweis perspektivisch weitere Dokumente wie Geburtsurkunden, Führerscheine, Zeugnisse und Fahrtickets zu hinterlegen.
Inwieweit dabei der Datenschutz gewährleistet werden kann und wie sich die digitale Brieftasche nach dem Verlust eines Smartphones wiederherstellen lässt, bleibt abzuwarten.

